Hier find­en Sie ein druck­fähiges PDF der ergänzen­den Geschäfts­be­din­gun­gen des Ver­lages für die Annahme von Kleinanzeigen online 

Ergänzende Geschäftsbedingungen des Verlages 
für die Annahme von Kleinanzeigen online

  1. Mit dem Betäti­gen des „Buchen & Zahlen“-Buttons erk­lären Sie sich mit den All­ge­meinen Geschäfts­be­din­gun­gen des Ver­lages sowie den beson­deren Geschäfts­be­din­gun­gen für Kleinanzeigen ein­ver­standen und ver­sich­ern, dass Sie zu den von Ihnen gemacht­en Angaben berechtigt sind.

  2. Der Ver­lag behält sich vor, die Veröf­fentlichung des Anzeigen­textes abzulehnen, sollte dieser den All­ge­meinen Geschäfts­be­din­gun­gen des Ver­lages wider­sprechen. Mit der Buchung erteilen Sie dem Ver­lag eine ein­ma­lige Einzugser­mäch­ti­gung für das von Ihnen angegebene Konto.

  3. Die ange­bote­nen Son­der­preise für die Schal­tung von Kleinanzeigen gel­ten auss­chließlich für pri­vate Kleinanzeigen, die nicht dem geschäftsmäßi­gen Erwerb oder der geschäftsmäßi­gen Veräußerung von Pro­duk­ten, Dien­stleis­tun­gen o.ä. dienen.

  4. Der Ver­lag behält sich die ver­lag­seigene For­matierung und Kor­rek­tur ent­deck­ter Rechtschreibfehler des über­mit­tel­ten Kleinanzeigen­textes vor.

  5. Pri­vate Kleinanzeigen wer­den je ange­fan­gene 4 Zeilen mit 7,– Euro inkl. der geset­zlichen Mehrw­ert­s­teuer (5,89 Euro net­to) berech­net. Dadurch ergibt sich fol­gende Berech­nungs­grund­lage:

    1 bis 4 Zeilen = 7,– Euro inkl. Mehrw­ert­s­teuer

    5 bis 8 Zeilen = 14,– Euro inkl. Mehrw­ert­s­teuer
    9 bis 12 Zeilen = 21,– Euro inkl. Mehrw­ert­s­teuer
    13 bis 16 Zeilen = 28,– Euro inkl. Mehrw­ert­s­teuer
    etc.

  6. Der Ver­lag behält sich vor, der­ar­tige Anzeigen, die ein­deutig geschäftsmäßi­gen Inhalts sind, nach unten­ste­hen­den Preis­grund­la­gen zu berechnen.

  7. Kleinanzeigen, die auf einen geschäftsmäßi­gen Erwerb aus­gerichtet sind, wer­den nach ange­fal­l­enen Mil­lime­tern zu einem Preis von 3,92 Euro (Ort­spreis) bzw. 4,61 Euro (Grund­preis) net­to zzgl. der geset­zlichen Mehrw­ert­s­teuer je Mil­lime­ter Anzeigen­höhe berech­net. Es wird eine Min­desthöhe von 15 Mil­lime­ter berechnet.